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Allgemeines

Empfehlenswert ist in jedem Fall ein stufenweises Vorgehen in Anlehnung an den analgetischen (= Schmerzmittel bezogen) Stufenplan. Dieser wurde 1986 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Richtlinienentwurf für den Einsatz von Schmerzmedikamenten bei tumorbedingten Schmerzen veröffentlicht.

Der Beginn des 3-Stufenschemas sieht eine Therapie mit nichtopioden (nicht Opium-ähnlichen), vorwiegend peripheren (am Ort der Schmerzentstehungwirkenden) Schmerzmedikamenten vor.

Erreicht man dadurch keine zufriedenstellende Schmerzlinderung, ist zusätzlich ein schwach zentralwirksames Opioid (= im Rückenmark/Gehirn wirkendes, Opium-ähnliches Schmerzmittel) indiziert.

Durch eine Kombination von peripheren und zentral wirkenden Schmerzmitteln wird die Analgesiequalität (schmerzlindernde Wirkung) verbessert. Die Effekte addieren sich aufgrund der unterschiedlichen Wirkprinzipien. Ist durch das Zuführen von schwachen Opioiden (Opium- ähnliche Schmerzmedikamente) keine Verbesserung eingetreten müssen diese durch stark zentralwirkende Schmerzmedikamente ersetzt werden. Auch bei der Behandlung von chronischen Schmerzzuständen nicht-tumorbedingter Ursache wie z.B. schwere Schmerzen bei degenerativen Gelenkveränderungen,Osteoporose, Deafferenzierungsschmerz und postzosterische Schmerzen, neurogeneneuropathische Schmerzen oder zentrale Schmerzen ist der Einsatz von Opioiden gerechtfertigt. Allerdings unter Einhaltung sorgfältiger Auswahlkriterien.

WHO-Stufenschema für die Behandlung chronischer Schmerzen:

3. Stufe: Starke Opioide (+ nichtopioide Analgetika + adjuvante (= unterstützende) Medikation)

2. Stufe: Schwache Opioide (+ nichtopioide Analgetika + adjuvante Medikation)

1. Stufe: Nichtopioide Analgetika (+ adjuvante Medikation)

Nichtopioide Schmerzmedikamente:

  • Nichtsaure antipyretische (= fiebersenkende) Schmerzmedikamente:
  • Paracetamol (z.B. ben-u-ron®), Phenazon, Propyphenazon, Metamizol (z.B. Novalgin®)
  • Saure antiphlogistische (= entzündungshemmende) und antipyretische Schmerzmittel (sog. nichtsteroidale Antirheumatika = NSAIDs ):
  • Acetylsalicylsäure (z.B. Aspirin®), Diflunisal, Salicylamid, Ethenzamid
  • Indometacin (z.B. Amuno®), Proglumetacin, Acemethacin, Diclofenac (z.B. Voltaren®),
  • Tolmetin
  • Ibuprofen, Ketoprofen (z.B. Orudis®), Naproxen, Tiaprofensäure
  • Piroxicam (z.B. Felden®), Tenoxicam, Meloxicam (Mobec®)
  • Oxyphenbutazon, Phenylbutazon (z.B. Ambene®)
  • Nichtsteroidale Antirheumatika der neueren Generation, sog. COX-2 Inhibitoren, auch antiphlogistisch (= entzündungshemmend) wirkend, magenschonend:
  • Celecoxib (Celebrex®)
  • Parecoxib (Dynastat®)
  • Etoricoxib (Arcoxia®)

Da diese Schmerzmittel jedoch, zumindest bei längerer Anwendung, das herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko erhöhen wird diegesamte Gruppe möglicherweise wieder vom Markt genommen.

Nichtopioide Schmerzmedikamente ohne antiphlogistischen und antipyretischen Effekt:

  • Nefopam (z.B. Ajan®)
  • Flupirtin (z.B. Katadolon®)

Schwache, opioidhaltige Schmerzmedikamente:

  • Opiumalkaloide: Codein, Dihydrocodein
  • Synthetische Opioide: Dextropropoxyphen, Tramadol (z.B. Tramal®), Tilidin (z.B. Valoron®), Meptazinol

Starke, opioidhaltige Schmerzmedikamente

  • Opiumalkaloide: Morphin (z.B. MST®), Morphinsulfat
  • Semisynthetische Opioide: Buprenorphin (z.B. Temgesic®), auch als Schmerzpflaster (Transtec®), Hydromorphon
  • Synthetische Opioide: Fentanyl (als Schmerzpflaster Durogesic®), Levomethadon (z.B. L-Polamidon®), Piritramid (z.B. Dipidolor®), Pentazocin (z.B. Fortral®), Pethidin (z.B. Dolantin®)

Schmerzmittel sollten bei chronischen Schmerzen möglichst in retardierter Form (mit verzögerter Wirkstofffreisetzung) und somit längerer Wirkzeit verabreicht werden. Die Einnahme sollte nach festem Zeitschema je nach Wirkzeit des Medikamentes erfolgen um eine Abhängigkeit von potentiell suchterregenden Schmerzmitteln (Gruppe 2 und 3) zu vermeiden.